Wer Waren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Polen exportiert, muss je nach Ausgangsland unterschiedliche Zollbestimmungen beachten. Während Deutschland und Österreich Teil der EU-Zollunion sind, gelten für Waren aus der Schweiz zusätzliche Richtlinien.
Für Unternehmen sind insbesondere folgende Punkte relevant:
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- Herkunft der Waren
- Zolltarifnummer
- Einfuhrabgaben
- Erforderliche Dokumente
Dieser Artikel gibt Unternehmen aus der DACH-Region einen ersten Überblick über die wichtigsten Einfuhrbestimmungen nach Polen.
Zollbestimmungen für Unternehmen
Unternehmen aus Deutschland und Österreich profitieren vom freien Warenverkehr innerhalb der EU. Befinden sich die Waren bereits im freien Verkehr der EU, können sie grundsätzlich ohne erneute Zollabfertigung nach Polen geliefert werden. Zölle fallen beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr nicht an.
Trotzdem müssen Unternehmen einige Punkte beachten:
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- Umsatzsteuer: Für grenzüberschreitende B2B-Warenlieferungen innerhalb der EU gelten besondere umsatzsteuerliche Regelungen. In der Regel stellt der Verkäufer die Ware ohne Umsatzsteuer des eigenen Landes in Rechnung. Der Kunde versteuert den Erwerb im eigenen Land.
- Verbrauchsteuern: Für Alkohol, Tabakwaren und bestimmte Energieerzeugnisse gelten zusätzliche Vorschriften.
- Produktvorschriften: Je nach Ware bestehen unter Umständen Kennzeichnungs-, Zertifizierungs- oder Genehmigungspflichten.
- Besondere Waren: Für bestimmte Produkte gelten unabhängig vom Zollstatus zusätzliche Einfuhr- oder Handelsbeschränkungen. Dazu zählen unter anderem Lebensmittel und tierische Erzeugnisse, Pflanzen, Arzneimittel, Chemikalien und Waffen, um nur einige zu nennen.
Für Schweizer Unternehmen ist die Situation anders. Bei der Ausfuhr von Waren aus der Schweiz in die EU müssen Unternehmen eine Ausfuhranmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einreichen. Die Anmeldung enthält wichtige Angaben zur Sendung, unter anderem zur Art und Beschreibung der Waren, ihrem Wert und ihrem Bestimmungsort.
Hierbei sind insbesondere folgende Punkte relevant:
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- Zolltarifnummer: Sie bestimmt die zollrechtliche Behandlung der Ware.
- Warenursprung: Der Ursprung ist entscheidend dafür, ob eine Zollpräferenz genutzt werden kann. Dies gilt nur für Waren, die die entsprechenden Regeln des Freihandelsabkommens erfüllen.
- Einfuhrumsatzsteuer: Auch wenn aufgrund des Freihandelsabkommens kein Zoll anfällt, entsteht bei der Einfuhr nach Polen weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird jedoch wie bei Warenlieferungen innerhalb der EU vom polnischen Kunden bzw. Importeur getragen. Ist der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
- Einfuhrbestimmungen: Je nach Produkt gelten zusätzliche Bewilligungen, Zertifikate oder Beschränkungen.
Bei regelmässigen und umfangreichen Exporten kann es sich lohnen, eine Firmengründung in Polen in Betracht zu ziehen, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
So gehen Unternehmen bei der Ausfuhr vor
Für Unternehmen aus Deutschland und Österreich ist der Warenverkehr nach Polen ohne klassische Zollabfertigung möglich.
Schweizer Unternehmen müssen dagegen zusätzliche Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten berücksichtigen:
1. Dürfen die Waren ausgeführt werden?
Bevor Sie Waren aus der Schweiz nach Polen versenden, sollten Sie zunächst prüfen, ob für die Ausfuhr aus der Schweiz besondere Vorschriften gelten. Je nach Ware, Bestimmungsland und Verwendungszweck können Ausfuhrverbote, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten bestehen.
Besonders relevant sind Waren, die unter die schweizerischen Exportkontrollvorschriften fallen. Dazu können beispielsweise bestimmte Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter oder Waren gehören, deren Ausfuhr aus sicherheits-, umwelt- oder aussenpolitischen Gründen eingeschränkt ist.
Prüfen Sie daher vor der Ausfuhranmeldung insbesondere:
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- Ob die Ware aus der Schweiz ausgeführt werden darf
- Ob eine Ausfuhrbewilligung erforderlich ist
- Ob die Ware Exportkontrollvorschriften unterliegt
- Ob für die Ausfuhr besondere Dokumente oder Nachweise erforderlich sind
Das BAZG stellt Informationen zu Ausfuhrverboten, Beschränkungen und Bewilligungspflichten bereit. Erst wenn die Voraussetzungen für die Ausfuhr geklärt sind, sollte die entsprechende Warenanmeldung vorbereitet werden.
2. Einfuhrbestimmungen für Polen prüfen
Prüfen Sie vor dem Versand, welche Einfuhrbestimmungen in Polen für Ihre Waren gelten. Entscheidend sind unter anderem Warenart, Zolltarifnummer, Ursprung und Verwendungszweck. Für bestimmte Produkte können zusätzliche Einfuhrgenehmigungen, Zertifikate oder Kennzeichnungsvorschriften gelten. Das betrifft beispielsweise Lebensmittel, Arzneimittel, Tiere und tierische Erzeugnisse sowie bestimmte technische Produkte.
3. Besteht ein Freihandelsabkommen für Ihre Ware?
Für Schweizer Unternehmen, die Waren nach Polen exportieren, ist das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU relevant. Es ermöglicht für bestimmte Waren eine Zollbefreiung oder einen reduzierten Zollsatz, sofern die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Damit der polnische Zoll die Zollpräferenz gewährt, ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich. Je nach den geltenden Bestimmungen kommen dafür beispielsweise eine Warenverkehrsbescheinigung oder eine Ursprungserklärung infrage.
Für Schweizer Exporteure bedeutet das konkret:
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- Ursprung prüfen: Stellen Sie fest, ob die Ware die geltenden Ursprungsregeln für das Freihandelsabkommen erfüllt.
- Vormaterialien berücksichtigen: Prüfen Sie, aus welchen Ländern die verwendeten Materialien stammen und ob eine mögliche Kumulierung berücksichtigt werden kann.
- Ursprungsnachweis erstellen: Stellen Sie den erforderlichen Präferenznachweis korrekt aus bzw. lassen Sie ihn ausstellen.
- Zollpräferenz beantragen: Der Importeur in Polen kann auf Grundlage des gültigen Ursprungsnachweises die entsprechende Zollpräferenz beantragen.
- Unterlagen aufbewahren: Die Nachweise und Unterlagen, mit denen der Ursprung belegt wird, sollten für allfällige Kontrollen aufbewahrt werden.
WICHTIG: Seit 1. Januar 2026 gelten für das Freihandelsabkommen Schweiz–EU die revidierten PEM-Ursprungsregeln. Diese haben die alten Bestimmungen vollständig abgelöst, um den Handel zu erleichtern, beispielsweise durch höhere Toleranzen für Vormaterialien aus Drittstaaten sowie vereinfachte Listenregeln. Unternehmen sollten deshalb bei aktuellen Exporten darauf achten, dass ihre Ursprungsprüfung und Nachweise den seit 2026 geltenden Regeln entsprechen.
4. Zollanmeldung und Begleitpapiere vorbereiten
Für Schweizer Unternehmen erfolgt die Ausfuhrzollabwicklung über Passar. Für die Nutzung müssen Schweizer Unternehmen beim BAZG registriert sein. Die Identifikation des Unternehmens erfolgt dabei über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID).
Die Warenanmeldung muss dabei mit einer Transportanmeldung verknüpft werden. Bei der automatisierten Aktivierung erfolgt der Grenzübertritt ohne klassischen Gang zum Zollschalter. Nach der Ausfuhr kann die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) bezogen werden. Sie dient als Nachweis der Zollveranlagung.
Bei internationalen Transporten müssen zusätzlich die geltenden Sicherheitsanforderungen geprüft werden. Das Import Control System 2 (ICS2) dient der Vorabübermittlung sicherheitsrelevanter Daten über Waren, die in den europäischen Zollraum gelangen. Besonders bei Luftfrachtsendungen sollten Unternehmen frühzeitig mit ihrem Spediteur oder Frachtführer klären, welche Daten vorab übermittelt werden müssen.
5. Ist eine Rückerstattung von Abgaben möglich?
Ob eine Rückerstattung möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und vom verwendeten Zollverfahren ab. Unternehmen sollten die Voraussetzungen deshalb bereits vor dem Export prüfen. Das kann beispielsweise bei Rückwaren oder speziellen Zollverfahren relevant sein. Für Schweizer Unternehmen gibt es ausserdem Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr, beispielsweise zur Reparatur oder Bearbeitung im Ausland. Das BAZG weist hierfür unter anderem auf den passiven Veredelungsverkehr hin.
amnis erleichtert internationale Zahlungen
Neben den Zollbestimmungen für Polen spielen auch internationale Zahlungen eine wichtige Rolle. Gerade bei Zahlungen in polnischen Złoty sind Überweisungen mit Währungswechsel über die Hausbank mit zusätzlichen Kosten und administrativem Aufwand verbunden.
Mit dem amnis Multiwährungs-Konto können Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mehr als 20 Währungen empfangen, halten und versenden und ihre internationalen Zahlungen zentral an einem Ort verwalten. Je nach Währung und Zielland werden Zahlungen dabei über lokale Zahlungswege abgewickelt, wodurch sich der Zahlungsverkehr schneller und günstiger gestalten lässt.
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