Ein umfassender Leitfaden zur Unternehmensgründung in Liechtenstein

  • Internationales Business

Die Nähe zum Heimatmarkt, ein liberales Steuersystem und geringe Einstiegshürden – Liechtenstein gilt weiterhin als Geheimtipp unter DACH-Unternehmern. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie eine Firma in Liechtenstein gründen, inklusive Vorteile, Kosten und Ablauf Ihrer Firmengründung.

Firma in Liechtenstein gründen: Vorteile

Warum entscheiden sich immer mehr DACH-Unternehmer, ihre Firma in Liechtenstein zu gründen?

9 gute Gründe, die für Liechtenstein als Firmenstandort sprechen:

  1. Steuerliche Vorteile: Mit einer Körperschaftsteuer von nur 12,5% und attraktiven Regelungen für Dividenden, Gewinne und Kapitalanlagen bietet Liechtenstein eine besonders steuerfreundliche Umgebung für Unternehmen.
  2. Geringes Mindestkapital: Die Anforderungen an das Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft sind relativ niedrig, was den Einstieg für Unternehmer erleichtert. Mehr hierzu im Abschnitt „Stammkapital aufbringen“.
  3. Schlanke Bürokratie: Die Bürokratie in Liechtenstein ist effizient und unbürokratisch, was schnelle Gründungsprozesse und wenig Verwaltungsaufwand bedeutet.
  4. Politische Stabilität und Rechtssicherheit: Liechtenstein bietet eine hohe politische und rechtliche Stabilität, die Unternehmen ein sicheres und verlässliches Umfeld garantiert.
  5. Flexible Gesellschaftsformen: Mit zahlreichen Rechtsformen können Unternehmer genau die Struktur wählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passt.
  6. Starke Finanzdienstleistungsbranche: Liechtenstein ist ein Zentrum für Finanzdienstleistungen, das Zugang zu internationalen Märkten bietet.
  7. Datenschutz und Diskretion: Der Schutz von Unternehmens- und Kundendaten hat in Liechtenstein höchste Priorität, was Vertrauen bei internationalen Geschäften fördert.
  8. Standortvorteile: Liechtenstein liegt im Herzen Europas und bietet damit Zugang zu allen Märkten der DACH-Region.
  9. Kulturelle Vertrautheit: Als deutschsprachiges Land profitieren DACH-Unternehmer von einer gemeinsamen Sprache und Kultur, was die Kommunikation erleichtert.


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Eine Firma in Liechtenstein gründen: Voraussetzungen

Wenn Sie eine Firma in Liechtenstein gründen, gilt es im ersten Schritt, die Grundvoraussetzungen abzudecken. Hierzu zählen unter anderem die Rechtsform und der Firmensitz sowie das nötige Stammkapital Ihres zukünftigen Unternehmens.

Rechtsform der Firma wählen

Um eine Firma zu gründen, muss zunächst die geeignete Rechtsform gewählt werden. Die beliebtesten Rechtsformen für ausländische Gründer sind:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Beide bieten Haftungsbeschränkung und sind für kleine bis grosse Unternehmen geeignet. Die AG ist besonders für grössere Investitionen und Kapitalgesellschaften attraktiv, während die GmbH flexibler und einfacher für kleinere Unternehmen zu handhaben ist. Beide Rechtsformen bieten Vorteile in Bezug auf Steuern, Haftung und Flexibilität.

Firmensitz und Adresse in Liechtenstein

Für die Gründung einer Firma in Liechtenstein ist ein offizieller Firmensitz im Land erforderlich. Laut Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) muss jede juristische Person einen Sitz in Liechtenstein haben. Dies muss eine physische Adresse sein, die als rechtlicher und steuerlicher Sitz der Gesellschaft dient. Der Firmensitz kann über lokale Dienstleister oder Treuhandgesellschaften arrangiert werden, die Büroräume und die notwendige Infrastruktur bereitstellen.

Es ist wichtig, dass die Adresse den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für steuerliche sowie rechtliche Zwecke genutzt werden kann. Zudem muss die Firma nachweisen, dass sie tatsächlich in Liechtenstein tätig ist, auch wenn die Geschäftsführung und die Haupttätigkeiten von ausserhalb des Landes erfolgen können.

Stammkapital aufbringen

Je nach gewählter Unternehmensform verändert sich das Mindestkapital, das zur Unternehmensgründung benötigt wird.

RechtsformPflicht zur BuchführungMindestkapital in CHFHaftungsumfang
AG (Aktiengesellschaft)Ja50'000Nur Vermögen der AG
AnstaltJa30'000Nur Vermögen der Anstalt
Einzelfirma Ja bei einem Bruttoumsatz von CHF 10'0000Persönlich und unbeschränkt, auch mit Privatvermögen
Europäische Gesellschaft (SE)Ja120'000Nur Vermögen der SE
Europäische Wirtschaftliche InteressenvereinigungJa0Mitglieder haften unbeschränkt (gesamtschuldnerisch)
GenossenschaftenJa0Grundsätzlich nur Vermögen der Genossenschaft
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)Ja10'000Bis zu einem vorher festgelegten Betrag der Teilnehmer
KollektivgesellschaftJa0Persönlich und unbeschränkt, auch mit Privatvermögen
KommanditgesellschaftJa0Gesellschafter sind nicht in gleicher Form haftbar
LVC (Liechtensteinische Versicherungsaufsicht)Ja0Grundsätzlich nur Vermögen der Genossenschaft
Protected Cell Company (PCC)Ja0Nur Vermögen der PCC
Registriertes TreuunternehmenJa30'000Nur der Treufonds
StiftungenJa30'000Nur Vermögen der Stiftung

So können Unternehmer aus der DACH-Region eine Firma in Liechtenstein gründen

Die folgenden Absätze beschreiben, wie DACH-Unternehmer schnell und einfach eine Firma in Liechtenstein gründen können.

1. Vorbereitung der Gründungsunterlagen

Die Vorbereitung der Gründungsunterlagen ist der erste Schritt bei der Firmengründung in Liechtenstein. Zunächst muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, der die Struktur der Gesellschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Geschäftsführung regelt.

Dieser Vertrag muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von einem Notar beurkundet werden. Zudem ist die Festlegung des Firmensitzes erforderlich. Der Firmensitz muss eine physische Adresse in Liechtenstein sein, die als rechtlicher Sitz der Gesellschaft dient.

2. Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beglaubigt werden, um die Gründung der Gesellschaft rechtlich zu bestätigen. Der Notar prüft die Übereinstimmung des Vertrags mit den gesetzlichen Anforderungen und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig sind.

Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass der Vertrag rechtsgültig ist und schützt sowohl die Gründer als auch Dritte vor rechtlichen Problemen. Dieser Schritt ist für alle Gesellschaftsformen in Liechtenstein erforderlich.

3. Eröffnung eines Bankkontos

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags muss ein Geschäftskonto bei einer liechtensteinischen Bank eröffnet werden, auf das das erforderliche Mindestkapital eingezahlt wird.

Die Bank prüft die Identität der Gründer und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das Bankkonto dient als Grundlage für die finanzielle Abwicklung der Gesellschaft und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister.

Die wichtigsten Finanzinstitute in Liechtenstein:

  • amnis Multiwährungskonto – die perfekte Ergänzung zu jedem Geschäftskonto
  • Bank Frick & Co
  • Bank Vontobel (Liechtenstein) AG
  • Banque Havilland (Liechtenstein) AG
  • Bendura Bank AG
  • EFG Bank von Ernst AG
  • Kaiser Partner Privatbank AG
  • LGT Bank AG
  • Liechtensteinische Landesbank AG
  • Neue Bank AG
  • Raiffeisen Privatbank Liechtenstein AG
  • Volksbank AG
  • VP Bank AG

4. Registrierung im Handelsregister

Die Registrierung im Handelsregister ist der nächste Schritt nach der Eröffnung des Bankkontos. Hierbei wird die Gesellschaft offiziell als juristische Person anerkannt. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Landesgericht.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis über die Einzahlung des Mindestkapitals auf das Bankkonto
  • Notarielle Beurkundung

Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, erhält sie ihre rechtliche Existenz und ist offiziell in Liechtenstein tätig. Diese Eintragung ist notwendig, um rechtlich handlungsfähig zu werden, Verträge abzuschliessen und andere geschäftliche Aktivitäten durchzuführen. Die Gebühren für die Eintragung werden im Abschnitt „Firma in Liechtenstein gründen: Kosten“ aufgelistet.

5. Steuerliche Anmeldung

Nach der Registrierung im Handelsregister muss sich die Gesellschaft in Liechtenstein steuerlich anmelden. Dies erfolgt bei der Liechtensteinischen Steuerverwaltung. Die Anmeldung umfasst die Registrierung für die Mehrwertsteuer, sofern die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, sowie die Anmeldung für die Körperschaftsteuer.

Es ist zudem notwendig, eine Steuernummer für die steuerliche Abwicklung und Kommunikation mit den Behörden zu beantragen. Darüber hinaus kann je nach Geschäftsmodell eine Anmeldung für andere Steuerarten, wie z. B. Quellensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge, notwendig sein.

Spezifische Anforderungen für Unternehmer aus der DACH-Region

Je nachdem, aus welchem Land die Unternehmer der DACH-Region kommen, können weitere Anforderungen an die Unternehmensgründung gestellt werden.

Für deutsche und österreichische Unternehmer

EU-Bürger benötigen kein Visum bei der Firmengründung in Liechtenstein. Als Bürger dieser Länder können Sie eine Firma gründen oder ein Gewerbe anmelden, genauso wie es Staatsangehörige von Liechtenstein machen würden.

Neben den oben genannten Dokumenten können je nach Unternehmensform noch weitere Dokumente benötigt werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Betriebsstätte sowie Grundrissplan
  • Strafregisterauszug
  • Pfändungsregisterauszug
  • ID oder Passkopie
  • Wohnsitzbestätigung (bei Antragssteller mit ausländischer Staatsbürgerschaft)

Für Schweizer Unternehmer

Als Schweizer Staatsbürger benötigen Sie ebenfalls kein Visum, um eine Firma in Liechtenstein zu gründen, da die Schweiz und Liechtenstein beide Teil des EFTA sind. Es sind keine speziellen Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich, um in Liechtenstein unternehmerisch tätig zu werden.

Schweizer Unternehmer müssen, wie alle anderen auch, die Mehrwertsteuer in Liechtenstein anmelden, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird. Da Liechtenstein Teil des Mehrwertsteuerraums der Schweiz ist, gelten bei grenzüberschreitenden Transaktionen spezifische Regelungen.

Die im vorherigen Abschnitt genannten Dokumente gelten auch für Schweizer Staatsbürger, abhängig von der gewählten Unternehmensform.

Firma in Liechtenstein gründen: Kosten

Die Kosten der Firmengründung variieren je nach gewählter Unternehmensform. Die folgende Tabelle fasst die Gebühren zusammen.

HandelsregistereintragGebühr in CHF
Einzelfirmen150
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft400
Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) und Kommanditaktiengesellschaften700
Anteilsgesellschaften700
Gesellschaften mit beschränkter Haftung700
Genossenschaften und Europäische Genossenschaften700
Vereine100
Stiftungen700
Anstalten700
Gemeinderschaften und deren Vertreter150
Treuunternehmen700
Nichtkaufmann, der einen Prokuristen bestellt150
Treuhänderschaften300
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV)700
Repräsentanten einer ausländischen Versicherungsgesellschaft350

Mögliche Herausforderungen für eine Unternehmensgründung in Liechtenstein

Die Gründung eines Unternehmens in Liechtenstein kann aufgrund hoher regulatorischer Anforderungen und strenger Compliance-Vorgaben herausfordernd sein. Insbesondere im Finanz- und Treuhandsektor sind umfangreiche Genehmigungen erforderlich.

Zudem sind die Lebenshaltungskosten sowie Löhne vergleichsweise hoch, was den Wettbewerb um Fachkräfte intensiviert. Die kleine Marktgrösse bietet für Start-ups begrenzte Expansionsmöglichkeiten, während internationale Unternehmen steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen genau prüfen müssen.

Dennoch bietet Liechtenstein dank seiner stabilen Wirtschaft und Nähe zu wichtigen Märkten attraktive Standortvorteile für Unternehmen mit passendem Geschäftsmodell.

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Elena Tankovski
As a senior content writer at amnis, I keep SMEs informed with updates on topics like the FX market, international business and the latest news through our blog and FAQ page.
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