Firmengründung Deutschland: Ein Leitfaden für im Ausland ansässige Personen

- Internationales Business
Die Firmengründung in Deutschland ist ein vielversprechendes, aber auch anspruchsvolles Vorhaben, insbesondere für Personen aus dem Ausland. Der Prozess, um eine Firma in Deutschland gründen zu können, hängt von Ihrer Nationalität und der Art des Unternehmens ab, das Sie gründen möchten. Dieser Artikel gibt ausländischen Personen innerhalb und ausserhalb der EU einen kurzen Überblick darüber, was für einen erfolgreichen Start zur Firmengründung in Deutschland erforderlich ist.
Weshalb Deutschland?
Deutschland liegt im Zentrum Europas, verfügt über hoch qualifizierte Arbeitskräfte und eine starke Wirtschaft. Mit einem BIP von 4,5 Billionen US-Dollar, der höchsten Einwohnerzahl Europas und einem einfachen Zugang zum gesamten europäischen Markt ist Deutschland eines der wichtigsten Ziele für ausländische Direktinvestitionen (FDI) innerhalb der Europäischen Union.
Darüber hinaus ist der deutsche Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und bietet ein hervorragendes Netzwerk für Unternehmensgründungen. Um Ihren Start so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich mit einem lokalen Wirtschaftsprüfer (CPA) in Verbindung zu setzen. So können Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren, ohne von bürokratischen Angelegenheiten überwältigt zu werden.
Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen Überblick über die Firmengründung in Deutschland als Unternehmer aus dem Ausland.
Firmengründung Deutschland: Für EU- und EFTA-Staatsangehörige
Der einfachste Weg, um als ausländischer Staatsbürger eine Firma in Deutschland gründen zu können, ist die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Staates. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Gewerbefreiheit greifen sowohl innerhalb der EU-Mitgliedstaaten als auch in den EWR-Staaten und der Schweiz. Das bedeutet, dass Sie keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, wenn Sie sich in einem Mitgliedsstaat niederlassen möchten, und so problemlos ein Unternehmen gründen können.
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten für eine Firmengründung in Deutschland: Entweder Sie werden selbstständig (Gewerbetreibender) oder Sie werden freiberuflich tätig (Freiberufler). Die Entscheidung liegt nicht bei Ihnen, sondern hängt hauptsächlich von Ihrem Beruf ab.
Während Freiberufler sich beim Finanzamt anmelden müssen, müssen sich selbständige Unternehmer an das Gewerbeamt wenden. Beide Optionen erfordern einen festen Wohnsitz in Deutschland.
Zusammenfassung: 3 Schritte zur Firmengründung Deutschland als EU/EFTA-Bürger:
- Eröffnen Sie eine Adresse in Deutschland und melden Sie sich beim örtlichen Bürgeramt an.
- Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die selbstständige Tätigkeit.
- Besorgen Sie einen Gewerbeschein beim örtlichen Gewerbeamt mit einer Gewerbeanmeldung.
Firmengründung Deutschland: Für weitere Staatsangehörige
Für Staatsangehörige, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat kommen und eine Firma in Deutschland gründen wollen, ist der erste Schritt die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland. Diese kann bei der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde im Bürgeramt anmelden und ein deutsches Bankkonto eröffnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch dann eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wenn Sie bereits in Deutschland wohnhaft sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis aber zu einem anderen Zweck erteilt wurde.
Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?
Bevor Sie eine Firma in Deutschland gründen, sollten Sie sich über die verschiedenen Unternehmensformen informieren, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. In Deutschland sind folgende Formen am weitesten verbreitet:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH haftet mit dem Firmenvermögen für alle Schulden, nicht Sie als Einzelperson mit Ihrem Privatvermögen.
- Aktiengesellschaft (AG): Eine wirtschaftliche Einheit, deren Aktien gekauft und verkauft werden können.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Ein Vereinigung von Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen vertraglichen Zwecks zusammenschliessen.
- Kommanditgesellschaft (KG): Eine Form der Personengesellschaft mit Komplementären und Kommanditisten. Die Komplementäre haften unbeschränkt, während die Kommanditisten nur für ihre eigenen Einlagen haften.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
Jeder Neuanfang ist anspruchsvoll. Dies gilt umso mehr, wenn es um die Gründung eines Unternehmens in einem fremden Land geht. Die deutsche Bürokratie mag auf den ersten Blick vielleicht abschreckend wirken, doch auf lange Sicht überwiegen die Chancen, die der Markt bietet. Für unvorhergesehene Ereignisse empfiehlt es sich jedoch, einen Notfallplan und Geldreserven bereitzuhalten.
Wenn Sie ein Firmenkonto eröffnen, dauert es zum Beispiel relativ lange, bis Sie das Konto uneingeschränkt nutzen können. Und wenn Sie mit einem deutschen Geschäftskonto Auslandstransaktionen tätigen wollen, müssen Sie aufgrund des SWIFT-Systems mit teuren Gebühren und langen Bearbeitungszeiten rechnen.
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