Wie gründet man eine Firma in Polen?

Alle wichtigen Informationen, wie Sie eine Firma in Polen gründen können.
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Mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 5,1% im Jahre 2022 gilt Polen als der Wachstumsmotor Osteuropas. Wenn Sie eine Firma in Polen gründen möchten, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Unternehmensgründung in Polen hängt von der Nationalität der Firmengründer und der Art des Unternehmens ab. Wir geben Ausländern innerhalb und ausserhalb der EU einen Überblick über alles, was sie zu einer erfolgreichen Firmengründung in Polen benötigen.

Warum eine Firma in Polen gründen?

Polen gilt weiterhin als Wirtschaftsmotor in Osteuropa. Experten gehen davon aus, dass sich die Wachstumsrate kurz- bis mittelfristig nach der derzeitigen Stagflation erholt (Stand: September 2023).

Als eines der grössten Länder in Mittel- und Osteuropa und Teil der Europäischen Union spielt Polen eine wichtige Rolle in der Region und zieht dementsprechend immer mehr ausländische Direktinvestitionen an, von umgerechnet knapp 15 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 auf über 29,46 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022.

Die Gründe für den Anstieg sind nicht verwunderlich: Polens strategische Lage, eine grosse Bevölkerung von über 41 Millionen Einwohnern, seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union, wirtschaftliche Stabilität, qualifizierte Arbeitskräfte zu wettbewerbsfähigen Kosten, ein attraktives Steuersystem sowie dynamische Sonderwirtschaftszonen sind alles gute Gründe, um in Polen zu investieren.

Die folgenden Informationen dienen nur zu Referenzzwecken. Wir empfehlen einen lokalen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, um die Firmengründung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Als EU-, EFTA- und US-Bürger eine Firma in Polen gründen

Wenn Sie als ausländische Person eine Firma in Polen gründen möchten, ist Ihre Nationalität entscheidend. Bürger der EU, EFTA und der Vereinigten Staaten haben es bei der Firmengründung leichter.

Wenn Sie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) angehören, stehen Ihnen folgende Optionen offen:

  • Ein Einzelunternehmen oder eine Handelsgesellschaft gründen
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten – ohne ihr Unternehmen in Polen anzumelden
  • Eine Niederlassung oder Zweigstelle in Polen gründen

Auch Bürger:innen der USA und der Schweiz können in Polen ein Unternehmen, eine Handelsgesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine Repräsentanz gründen.

Daneben können auch Ausländer:innen aus anderen Ländern zu den gleichen Bedingungen eine Firma in Polen gründen, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählen unter anderem eine unbefristete oder humanitäre Aufenthaltserlaubnis, ein Flüchtlingsstatus, eine Duldung oder eine Familienzugehörigkeit mit polnischen oder EU-Bürgern und Bürgerinnen, um nur einige zu nennen.

Als ausländische Person eine Firma in Polen gründen

Wenn Sie nicht die Voraussetzungen aus dem vorhergehenden Abschnitt erfüllen, sind die Herausforderungen bei der Expansion grösser. Es ist dennoch möglich, wenn auch schwieriger, eine Firma in Polen zu gründen.

Folgende Optionen stehen ausländischen Personen zur Firmengründung in Polen zur Verfügung:

  • Eine Kommanditgesellschaft
  • Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Der Kauf einer (vereinfachten) Aktiengesellschaft
  • Der Kauf von Anteilen an bestimmten Rechtsformen
  • Eine Niederlassung

Einzelne Punkte können sich hierbei je nach Herkunftsland unterscheiden. Hier lohnt es sich besonders, Ihre Situation mit lokalen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Gründungsagenturen zu besprechen, damit Sie alle Optionen für einen erfolgreichen Start in Polen kennen.

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Welche Unternehmensformen gibt es in Polen?

In Polen gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechtsformen, die Sie für Ihr Unternehmen wählen können:

  • Einzelunternehmen (Działalność jednoosobowa): Ein Einzelunternehmen kann relativ schnell und ohne grosse finanzielle Aufwendungen angemeldet werden. Unternehmer haften mit ihrem privaten Vermögen für diese Unternehmensform.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Spółka cywilna / sc): Eine Vereinbarung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zwischen mindestens 2 natürlichen oder juristischen Personen. Die Gesellschafter einer GbR haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • GmbH (sp. z o.o.): Eine sp. z o.o. ähnelt einer GmbH und gilt als die am häufigsten gewählte Rechtsform. Die Höhe des Stammkapitals beträgt mindestens 5.000 PLN. Die GmbH ist eine Rechtspersönlichkeit und bietet beschränkte Haftung der Gesellschafter.
  • Aktiengesellschaft (Spółka akcyjna / S.A.): Eine Aktiengesellschaft ist eine komplexere Rechtsform. Das Mindeststammkapital einer polnischen AG beträgt 100.000 PLN und zur Firmengründung in Polen wird ein polnischer Notar benötigt. Zudem muss Ihre S.A. 3 Organe enthalten: den Vorstand, die Aktionärshauptversammlung und den Aufsichtsrat.
  • Einfache Aktiengesellschaft (Prosta spółka akcyjna / P.S.A.): Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Version einer Aktiengesellschaft, die sich vornehmlich für Start-ups und Existenzgründer eignet. Das Mindeststammkapital beträgt nur 1,00 PLN, mit viel Freiheit bei der Gestaltung der Vermögensstruktur.
  • Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa / sp.k.): Die sp.k. ist eine Personengesellschaft mit Komplementären und Kommanditisten, wobei mindestens ein Kommanditist bis zu einem festgelegten Betrag haftet.
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka komandytowo-akcyjna / S.K.A.): Hierbei handelt es sich um eine Mischung aus Kommandit- und Aktiengesellschaft.
  • Offene Handelsgesellschaft (Spółka jawna / sp.j.): Ein Zusammenschluss ohne Rechtspersönlichkeit von mindestens 2 Gesellschaftern. Alle Gesellschafter sind haftbar, wobei die Ansprüche zuerst aus dem Vermögen der Gesellschaft befriedigt werden.
  • Partnergesellschaft (Spółka partnerska / sp.p.): Zusammenschluss von mindestens 2 Partnern mit freien Berufen, einschliesslich Rechtsanwälte, Architekten, Notare, Apotheker oder Zahnärzte.

Firmengründung Polen: 3 Schritte

Die folgenden Abschnitte geben Ihnen beispielhaft einen Überblick, wie Sie als EU- und EWR-Bürger:in schnell und einfach eine GmbH (sp. z o.o.) in Polen gründen können.

1. Prüfen Sie, ob Sie Ihr Unternehmen in Polen gründen können

Die meisten Unternehmer:innen entscheiden sich für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (pl. „spółka z ograniczoną odpowiedzialnością – spółka z.o.o.“). Dies ist eine der universellsten und vielseitigsten Rechtsformen. Die GmbH muss über ein eigenes Stammkapital verfügen, das nicht weniger als 5.000 PLN betragen darf.

2. Einzelunternehmer oder Partnerschaft?

Im nächsten Schritt können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen alleine oder mit Geschäftspartnern führen möchten. Wenn Sie sich für Partner entscheiden, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Ihr Partner ist eine natürliche, voll geschäftsfähige Person
  • Ihr Partner ist eine Person mit eingeschränkter Rechtsfähigkeit, bevollmächtigt durch einen gesetzlichen Vertreter
  • Ihr Partner ist eine juristische Person

3. Traditionell oder elektronisch?

Sie können Ihre Firmengründung in Polen auf 2 verschiedenen Wegen durchführen:

  • Traditionell: in Form einer notariellen Urkunde
  • Elektronisch: über die Website

Wenn Sie sich für den herkömmlichen Weg entscheiden, müssen Sie einen Notar beauftragen, während der elektronische Weg eine qualifizierte Signatur benötigt.

Wenn Sie sich für einen Notar entscheiden, müssen Sie einen Termin vereinbaren. Während des Verfahrens müssen alle Partner Ihrer Firma in Polen anwesend sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie eine Vielzahl von Informationen angeben, beispielsweise den Namen Ihres Unternehmens, Tätigkeit, Dauer und weitere Angaben zum Kapital.

Wenn Sie die Firmengründung in Polen online erledigen möchten, können Sie dies einfach über das offizielle Gerichtsregisterportal abwickeln. Sobald Sie ein Konto registriert und das Profil Ihrer LLC festgelegt haben, müssen Sie die Elemente des Vertrags angeben.

In den nächsten Schritten müssen Sie Ihr Unternehmen im National Court Register (NCR) und im Court and Commercial Monitor (CCM) registrieren.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gründung Ihrer Firma in Polen!

Reduzieren Sie Ihre Transaktionskosten vom ersten Tag an

Mit der Firmengründung in Polen haben Sie Zugriff auf den gesamten europäischen Markt. Wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung über die polnischen Landesgrenzen hinaus in der EU anbieten möchten, müssen Sie nach Lösungen suchen, um den länderübergreifenden Geldtransfer von Euro zu Zloty oder umgekehrt so kostengünstig und so einfach wie möglich zu gestalten.

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Sabrina Maly
As a marketing manager at amnis I provide SMEs with fx market, international business and news updates on our blog & FAQ page.
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